Im Auftrag des Landtags Nordrhein-Westfalen hat die Universität Hildesheim den Kinderschutz im kommerziellen Raum untersucht. Die Ergebnisse zeigen: Kinder- und Jugendreisen sind ein zentrales Praxisbeispiel für kommerzielle Übernachtungssettings mit unzureichenden Schutzstandards. Dr. Tanja Rusack und Prof. Dr. Wolfgang Schröer erklären, wie das Gutachten entstand, welche Methoden zum Einsatz kamen und dass gerade dieser Bereich bisher vernachlässigt wurde. Anbieter erhalten praxisnahe Einblicke in relevante Befunde – von der Notwendigkeit erweiterter Führungszeugnisse über Schutzkonzepte bis hin zu rechtlichen Forderungen. Der Workshop liefert damit Impulse für die Umsetzung von Kinderschutz bei kommerziellen Anbietern.